Die weitverbreiteten Hundegesetze
 

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen europäischen Ländern ist eine Regelung zur Haltung von Hunden festgesetzt. Im Allgemeinen ist in diesen Gesetzen die Leinenpflicht oder auch die Maulkorbpflicht für ganz bestimmt Rassen aufgeführt. Neben den Gesetzen gelten auch die allgemeinen Tierschutzverordnungen. Durch die Hundegesetze und die Hundeverordnung soll darüber hinaus auch das Halten von gefährlichen Hunden eingeschränkt werden. Nachweise und Prüfungen bringen die Erkenntnis darüber, ob das Wesen eines Hundes aggressiv ist und somit als gefährlich eingestuft werden muss.

Wer gegen diese Hundegesetze verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Strafe rechnen. Jedoch auch heute noch ist keine eindeutige Regelung in der Hundeverordnung niedergeschrieben. Beim Halten eines Hundes unabhängig von der Rasse, wird eine Hundesteuer fällig. Die Hundesteuer wird von der jeweiligen Gemeinde des Wohnortes erhoben. Für gefährlich eingestufte Tiere wird eine erhöhte Steuer eingefordert. Mit der Steuer wird nicht die Sauberkeit der Straßen finanziert, sondern sie ist eine Reale Steuer, die keinem Zweck zugeordnet wird.

Einen Hund halten sollte man nur, wenn man sich seinen Pflichten wirklich gewachsen fühlt und man die komplette Verantwortung für sein Tier gewährleisten kann. Die Anschaffung eines Hundes ist leicht, doch was ist, wenn man dem Tier nicht mehr Herr wird. Insbesondere bei größeren oder gefährlicheren Rassen muss man sich sicher sein, dass Tier in vorschreitendem Alter noch versorgen zu können, oder das Tier noch unter Kontrolle halten zu können. Auch das Züchten von Hunden untersteht der Hundeverordnung, jegliche fahrlässige oder vorsätzliche Handlung entgegen der Verordnung oder des Gesetzes wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Zum Beispiel das Trennen eines Welpen vom Muttertier.